Jericho e. V.

 

 

Aus der Satzung

§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Tätigkeit ist auf nationaler und internationaler Ebene möglich.

Zweck des Vereins ist die Förderung:

- des Wohlfahrtswesens durch Begleitung und Schutz für Aussteiger und aussteigewillige, insbesondere aus satanistischen und anderen destruktiven Kulten, Sekten und Gruppierungen der organisierten Kriminalität,

- der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene durch Therapieangebote für traumatisierte Straftäter die während ihrer Inhaftierung durch Therapieangebote von weiteren zukünftigen Straftaten abgehalten werden können,

- Mildtätiger Zwecke durch die Finanzierung geeigneter Therapien für Traumaopfer,

- der Berufsbildung durch Bereitstellung fundierter Ausbildungsangebote zum Traumatherapeuten, auch für Therapeuten nach dem Heilpraktikergesetzt und ohne Kassenzulassung,

- der Volksbildung durch Aufklärungsarbeit in der Öffentlichkeit über destruktive Sekten und Kulte und über Trauma im Allgemeinen,

- der Aufklärungsarbeit in der Öffentlichkeit über die Auswirkungen schwerster Gewalterfahrungen,

- der Unterstützung anderer steuerbegünstigter Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts bei ihrem Kampf gegen Kinderprostitution und Kinderpornografie. Mithilfe bei der, und Förderung der Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit in diesem Bereich,

- der Kriminalprävention durch Schutzmaßnahmen für Kinder.

 

Jericho e. V. | jericho-eV@t-online.de